Unser Leistungspaket für Käufer

In 7 Schritten erfolgreich zum Eigenheim. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie und begleiten Sie bis hin zum notariellen Kaufvertrag. Worauf Sie beim Kauf einer Liegenschaft achten müssen, erfahren Sie hier:

1. Immobiliensuche

Der Traum vom Eigenheim.

Wir haben Ihr Traumobjekt im Angebot? Dann freuen wir uns über Ihre unverbindliche Anfrage. Gerne informieren wir Sie über alle Einzelheiten der Immobilie. Ist nichts Passendes für Sie dabei? Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

2. Die Besichtigung

Der erste Eindruck zählt.

Gerne können Sie die Immobilie unverbindlich mit uns besichtigen, um sich vor Ort ein Bild davon machen zu können. Gleichzeitig gibt Ihnen der Immobilienmakler nähere Auskunft über die Lage der Immobilie, die Bausubstanz, die Innenausstattung usw. Fragen und Unklarheiten können bei dieser Gelegenheit am besten geklärt werden.

3. Die Reservierung

Zeit zum Beraten und Entscheiden.

Jede Immobilie kann für einige Tage reserviert werden. Sollten Sie sich nach Ablauf dieser Frist für das Objekt entscheiden, verfassen wir gemeinsam ein Kaufangebot, welches an den Verkäufer gerichtet wird. Diesem Kaufangebot wird als Angeld zur Bestätigung (Art. 1385 ZBG) ein Zirkularscheck beigelegt, der bei Immobilien Niederkofler bis zur Annahme des entsprechenden Kaufangebots hinterlegt wird. Im Falle der Annahme des Angebots, wird von unserer Rechtsabteilung der Kaufvorvertrag erstellt.

4. Der Kaufvorvertrag

Vor dem Kaufvertrag.

Bei einem Immobilienkauf in Südtirol ist es üblich, vor dem Abschluss des Kaufvertrages, einen Kaufvorvertrag zu unterzeichnen. Dieser ist für beide Vertragsparteien bindend und verpflichtet zum Abschluss des definitiven Vertrages. In der Regel wird zu diesem Zeitpunkt die Zahlung vom Angeld/Anzahlung fällig. Erst nach Abschluss des Kaufvertrages und der grundbücherlichen Durchführung desselben geht das Eigentum auf den Käufer über. Sofern der Käufer vom Kaufvorvertrag zurücktritt, kann die verkaufende Partei das bezahlte Angeld einbehalten. Tritt hingegen der Verkäufer zurück, kann der Käufer das Angeld in doppelter Höhe einfordern.

5. Der Kaufvertrag

Übertragung des Eigentums.

Nach Abschluss des Kaufvertrages und grundbücherlichen Durchführung desselben, erfolgt die Eigentumsübertragung. Die definitiven Kaufverträge werden vor dem Notar abgeschlossen, der dieselben in Form von Privaturkunden mit beglaubigten Unterschriften der Parteien abfasst. Im Unterschied zu den öffentlichen Urkunden, die in Italien für Schenkungen verpflichtend sind und für deren Inhalt der Notar verantwortlich ist, ist eine notarielle Beglaubigung nur das Zeugnis darüber, dass im Beisein des Notars die Unterschriften der Parteien geleistet und deren Identität überprüft wurden. Für den Inhalt des Vertrags übernimmt der Notar in letzterem Fall keine Verantwortung.

6. Steuern beim Wohnungskauf

Die richtige Berechnung.

Die Besteuerung erfolgt gemäß der Nutzung (z.B. Erstwohnung, Zweitwohnung, Luxuswohnung,…). Die anfallenden Steuern trägt (falls nicht anders vereinbart) die kaufende Partei.
Kauf von Privatpersonen:
Registersteuer (2% oder 9% auf den Katasterwert),
fixe Hypothekarsteuer (€ 50,00) und fixe Katastersteuer (€ 50,00).
Kauf von Bau- oder Handelsunternehmen:
4%, 10% oder 22% MwSt. des Kaufpreises,
Fixgebühren von € 600,00 (Register-, Hypothekar- und Katastersteuer).

7. Betreuung nach Abschluss des Kaufvertrages

Kundenservice bis zum Schluss.

Auch nach Abschluss des Kaufvertrages sind wir für unsere Kunden da. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner und beraten Sie gerne ebenso bei künftigen Immobilienangelegenheiten (Mietverträgen, Kaufverträgen usw.).

Häufig gestellte Fragen für Käufer

Welche Schritte sind beim Kauf einer Immobilie erforderlich?

Die typischen Schritte umfassen: Immobiliensuche, Besichtigung der Immobilie, Reservierung, Unterzeichnung des Kaufvorvertrags, Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags, Zahlung der Steuern und Gebühren sowie evtl. Nachbetreuung.

Sie können Immobilienportale nutzen, einen Immobilienmakler kontaktieren oder sich in der gewünschten Region vor Ort umsehen. Definieren Sie vorher Ihre Bedürfnisse (z.B. Größe, Lage, Budget).

Achten Sie auf den Zustand der Immobilie, die Lage, die Ausstattung und den Bedarf von eventuellen Renovierungen. Es ist auch wichtig, alle relevanten Fragen an den Makler zu stellen.

Neben dem Kaufpreis sollten Sie mit zusätzlichen Kosten von etwa 7-15% des Kaufpreises rechnen, abhängig vom Kauf einer Neubauimmobilie oder einer gebrauchten Immobilie. Dazu gehören Notargebühren, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und andere Gebühren.

Der Kaufvorvertrag ist ein vorläufiges Abkommen, das beide Parteien verpflichtet, den endgültigen Kaufvertrag zu unterzeichnen. Der Kaufvertrag ist der rechtlich bindende Vertrag, der den Eigentumsübergang regelt und bei einem Notar gemacht werden muss.

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, überprüft die Identität der Parteien und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, und leitet die Eintragung im Grundbuch und im Kataster ein. Er trägt die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit des Vertragsinhalts.

Das hängt von den Bedingungen des Kaufvorvertrags ab. Normalerweise sind Rücktritte mit finanziellen Verlusten verbunden, insbesondere wenn der Käufer zurücktritt. Es ist ratsam, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen.