Schutz der Höfe oder Entwertung des Eigentums?

Eine Stellungnahme der Südtiroler Maklervereinigung zur Gesetzesänderung vom Juni 2025 (Landesgesetz vom 17. Juni 2025, Nr. 6)


Seit Juni 2025 darf ein geschlossener Hof nur noch mit der Genehmigung der Höfekommission gekauft werden. Landesrat Luis Walcher nennt das ein „klares Zeichen gegen Spekulation und den Ausverkauf unserer Heimat“. Die Realität ist jedoch eine andere: Diese Bestimmung schützt die geschlossenen Höfe nicht. Sie entwertet das Eigentum tausender bäuerlicher Familien, indem sie den Kreis möglicher Käufer drastisch reduziert. Dies führt langfristig dazu, dass zahlreiche Höfe nicht mehr bewirtschaftet werden und verfallen.


Drastische Entwertung aller Höfe


Ein geschlossener Hof ist so viel wert, wie jemand dafür zu zahlen bereit ist. Genau hier setzt das Gesetz an: Kaufen darf nur noch ein eng begrenzter Personenkreis, dessen Voraussetzungen die Höfekommission prüft. Diese Hürde reduziert den Kreis möglicher Käufer erheblich. Dadurch sinkt zwangsläufig der Marktpreis. Weniger Käufer, weniger Wert, so einfach ist Marktwirtschaft. Diese Entwertung trifft nicht einzelne Höfe, sie trifft alle geschlossenen Höfe Südtirols auf einen Schlag. Der Wertverlust ist keine Prognose, er läuft bereits: Seit der Gesetzesänderung werden geschlossene Höfe niedriger bewertet, was die Finanzierung durch Banken erschweren wird.


Selbst Kinder von Bauern erfüllen die Voraussetzungen nicht


Die neue Regelung knüpft den Kauf eines geschlossenen Hofes an bestimmte persönliche Voraussetzungen. Der Käufer muss eine landwirtschaftliche Tätigkeit und eine entsprechende Qualifikation (Studientitel/Diplom oder Junglandwirte Kurs) nachweisen. Genau hier entsteht ein Problem: Die Realität vieler Südtiroler Bergbauernhöfe entspricht nicht dem Bild eines klassischen Vollerwerbsbetriebes. Zahlreiche Höfe werden im Nebenerwerb geführt. Die Kinder helfen regelmäßig bei der Bewirtschaftung mit, sind aber meist nicht selbst als Landwirte eingetragen und erfüllen daher die formalen Voraussetzungen nicht.
Die Folge: Auch Personen, die seit Jahren mit der Bewirtschaftung eines Hofes vertraut sind und einen engen Bezug zur Landwirtschaft haben, können vom Erwerb eines geschlossenen Hofes ausgeschlossen sein.


Der behauptete Ausverkauf


Begründet wird diese weitreichende Einschränkung mit einem angeblichen Ausverkauf der Höfe an Provinzfremde. Belege für ein solches flächendeckendes Phänomen wurden jedoch bis heute nicht vorgelegt. Stattdessen wird auf einzelne Verkäufe in touristisch besonders attraktiven Gemeinden verwiesen, während der überwiegende Teil der geschlossenen Höfe weiterhin im Eigentum Südtiroler Familien steht. Ein derart schwerwiegender Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum sollte nicht auf Einzelfälle gestützt werden.


Nachbessern, bevor es zu spät ist


Das Ziel, die geschlossenen Höfe zu schützen, ist richtig. Das Ergebnis der jüngsten Gesetzesänderung droht jedoch das Gegenteil zu bewirken. Leidtragende sind einzig die Bauern selbst: Ihre Höfe verlieren an Wert und ihre Kreditwürdigkeit sinkt. Die Landespolitik muss diese Fehlentwicklung jetzt korrigieren – bevor ausgerechnet jene Bergbauernhöfe verschwinden, die sie erhalten wollte.


Dr. Andrè-Benedict Niederkofler
Sekretär der Südtiroler Maklervereinigung

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