Geschäftslokal in bester Lage
41 m²
1
1
1.000 €
Toblach - Dorfzentrum
4793
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Geschäftslokal
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
1.000 €
Etage:
0
Aufzug:
Nein
Möblierung:
unmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettofläche:
41 m²
Verkaufsfläche:
57 m²
Kellerfläche:
25 m²
Zimmer:
1
Seperate WC:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Fernwärme
Heizungsart:
Heizkörper
Beschreibung
Zur Vermietung steht ein Geschäftslokal in zentraler Lage mit gut sichtbarer Schaufensterfront. Im Erdgeschoss befindet sich die Geschäftsfläche mit Verkaufs- bzw. Präsentationsbereich. Im Untergeschoss stehen ein Keller sowie zusätzliche Magazin-/Lagerflächen zur Verfügung. Das Objekt eignet sich ideal für Handel, Büro oder Dienstleistung.
Dorfzentrum von Toblach
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.






