Neue 2-Zimmerwohnung mit Balkon und Garage
50 m²
2
1
1
1.200 €
Bozen - Europa-Neustift
4551
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Etagenwohnung
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
1.200 €
Wohnung für Ansässige:
Nein
Etage:
2
Aufzug:
Ja
Möblierung:
vollmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
50 m²
Verkaufsfläche:
ca. 65 m²
Balkon-/ Terrassenfläche:
14 m²
Kellerfläche:
8 m²
Zimmer:
2
Schlafzimmer:
1
Badezimmer:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
2000
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Gas
Energieklasse:
A1
Beschreibung
Die Wohnung wird vollmöbliert übergeben. Die Wohnung ist mit Klimanalage ausgestattet.
Verfügbar ab 01.10.2025.
Eine Garage und ein Keller sind ebenfalls vorhanden.
Die 2-Zimmerwohnung befindet sich im beliebten Stadtteil Gries-Quirein in der Romstraße.
Das Stadtzentrum ist leicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto zu erreichen.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.