Möblierte 2-Zimmerwohnung in Bruneck

Wohnfläche

34 m² 

Zimmer

Schlafzimmer

Badezimmer

720 €

720 € 

Bruneck - Zentrum

4795

Eckdaten

Allgemeine Informationen:

Objektart:

Wohnung

Objekttyp:

Wohnung

Überlassung:

Miete

Kaltmiete:

720 €

Wohnung für Ansässige:

Nein

Etage:

1

Ausrichtung:

SW

Aufzug:

Möblierung:

vollmöbliert

Fläche & Ausstattung:

Nettowohnfläche:

34 m²

Verkaufsfläche:

0.00

Balkon-/ Terrassenfläche:

7 m²

Kellerfläche:

4 m²

Zimmer:

2

Schlafzimmer:

1

Badezimmer:

1

Zustand & Energieeffizienz:

Energiequelle:

Heizungsart:

Beschreibung

Vermietet wird eine gut eingeteilte 2-Zimmerwohnung mit Balkon.

Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und besteht aus einem Eingang, einer Wohnküche, einem Schlafzimmer, einem Bad und einem Balkonen.
Außerdem gehört zu der Wohnung ein Keller.

Die Wohnung wird vollmöbliert inkl. Küchenuntensilien übergeben.

Die Stadtgemeinde Bruneck liegt im Herzen des Pustertales, am Fuße des Kronplatzes. Nicht nur geographisch ist Bruneck das Zentrum des Pustertales, auch in kultureller Hinsicht ist die Stadtgemeinde der Treffpunkt Nummer 1.
Das Schloss Bruneck bietet einen atemberaubenden Ausblick über die Dächer der Stadt.
Die Brunecker Altstadt befindet sich ungefähr im Zentrum des Gemeindegebiets, am Fuße des Schlossbergs.
Für die Gäste und Besucher der Stadt werden im Sommer Konzerte am modernen Rathausplatz geboten und im Winter findet jedes Jahr der berühmte Christkindlmarkt statt.

Information

Steuern

Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:

Kauf von Privatperson:

Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.

  • Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:

Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:

  • Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).

Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.

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