Große Wohnung mit viel Potenzial
110 m²
5
3
1
550.000 €
Bruneck - Zentrum
5333
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Etagenwohnung
Überlassung:
Kauf
Kaufpreis:
550.000 €
Wohnung für Ansässige:
Nein
Etage:
2
Aufzug:
Nein
Möblierung:
vollmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
110 m²
Verkaufsfläche:
ca. 139 m²
Kellerfläche:
11 m²
Zimmer:
5
Schlafzimmer:
3
Badezimmer:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
1958
Objektzustand:
renovierungsbedürftig
Energiequelle:
Gas
Heizungsart:
Heizkörper
Energieklasse:
G
Beschreibung
Eine Sanierung bietet die Chance, den ursprünglichen Charakter mit modernem Komfort zu verbinden und die Wohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Die Wohnung befindet sich in guter Wohnlage von Bruneck und kann auch als Zweitwohnung genutzt werden.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.









