Vollmöbliertes Monolokal mit Keller

28 m²

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750 €
Bruneck - Stegen
4759
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Etagenwohnung
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
750 €
Wohnung für Ansässige:
Nein
Etage:
2
Ausrichtung:
SO
Aufzug:
Ja
Möblierung:
vollmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
28 m²
Verkaufsfläche:
ca. 41 m²
Balkon-/ Terrassenfläche:
10 m²
Kellerfläche:
11 m²
Zimmer:
1
Schlafzimmer:
1
Badezimmer:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
2011
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Fernwärme
Heizungsart:
Bodenheizung
Energieklasse:
B
Energieverbrauch:
28 kWh/(m²a)
Beschreibung
Dieses Monolokal befindet sich in einem im Jahr 2011 errichteten Gebäude in Bruneck-Stegen. Es ist im 2. OG gelegen, mit einem Aufzug erreichbar, und besteht aus einem Wohn-/Schlafbereich, einem Bad und einer netten Terrasse. Zusätzlich befindet sich im Untergeschoss ein geräumiger Keller.
Die Wohnung wird vollmöbliert übergeben.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.