2-Zimmerwohnung mit Schlossblick in ruhiger Lage

Wohnfläche

46 m² 

Zimmer

Schlafzimmer

Badezimmer

Preis auf Anfrage

Preis auf Anfrage 

Bruneck - Zentrum

5298

Eckdaten

Allgemeine Informationen:

Objektart:

Wohnung

Objekttyp:

Etagenwohnung

Überlassung:

Kauf

Kaufpreis:

Preis auf Anfrage

Wohnung für Ansässige:

Nein

Etage:

2

Ausrichtung:

S

Aufzug:

Nein

Möblierung:

teilmöbliert

Fläche & Ausstattung:

Nettowohnfläche:

46 m²

Verkaufsfläche:

ca. 60 m²

Balkon-/ Terrassenfläche:

14 m²

Kellerfläche:

4 m²

Zimmer:

2

Schlafzimmer:

1

Badezimmer:

1

Zustand & Energieeffizienz:

Baujahr:

1981

Objektzustand:

gebraucht

Energiequelle:

Fernwärme

Heizungsart:

Heizkörper

Energieklasse:

G

Energieverbrauch:

213 kWh/(m²a)

Beschreibung

Diese attraktive 2-Zimmer-Wohnung in Bruneck befindet sich im 2. Obergeschoss und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung und viel Tageslicht. Neben einem Wohn- und Schlafzimmer bietet die Wohnung einen zusätzlichen Raum, der flexibel als zweites Schlafzimmer, Home-Office oder Hobbyraum genutzt werden kann. Das Highlight: ein traumhafter Schlossblick, der für ein ganz besonderes Wohnambiente sorgt. Ein privater Kellerraum sowie eine praktische Garagenbox bieten zusätzlichen Komfort und Stauraum.
Ideal als Hauptwohnsitz oder stilvolle Ferienwohnung in Südtirol – für erholsame Auszeiten in Toplage nahe dem Skigebiet Kronplatz und der charmanten Altstadt von Bruneck.

Bruneck – das Herz des Pustertals – überzeugt als vielseitiger Wohn- und Ferienort in Südtirol. Die historische Altstadt mit ihren charmanten Gassen, erstklassigen Restaurants und vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten zieht Besucher ganzjährig an. Umgeben von den Dolomiten und nur wenige Minuten vom Skigebiet Kronplatz entfernt, ist Bruneck der perfekte Ausgangspunkt für Wandern, Skifahren und Erholung. Mit hoher Lebensqualität, moderner Infrastruktur und attraktiven Immobilien ist Bruneck ideal für alle, die in Südtirol wohnen oder investieren möchten.

Grundriss

Information

Steuern

Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:

Kauf von Privatperson:

Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.

  • Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:

Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:

  • Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).

Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.

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