Neue Zweizimmerwohnung mit Garten - W03

49 m²

2

1

1

600.000 €
Bardolino - Bardolino
5243
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Erdgeschosswohnung
Überlassung:
Kauf
Kaufpreis:
600.000 €
Wohnung für Ansässige:
Nein
Etage:
0
Aufzug:
Ja
Möblierung:
unmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
49 m²
Verkaufsfläche:
ca. 79 m²
Balkon-/ Terrassenfläche:
26 m²
Gartenfläche:
63 m²
Kellerfläche:
4 m²
Zimmer:
2
Schlafzimmer:
1
Badezimmer:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
2025
Objektzustand:
Erstbezug
Energiequelle:
Wärmepumpe, Photovoltaikanlage
Heizungsart:
Bodenheizung
Energieklasse:
A
Beschreibung
Die Wohnung verfügt über einen gepflegten Garten, der zum Verweilen einlädt. Zwei Parkplätze in der Garage können separat erworben werden. Für maximale Entspannung und gesellschaftliches Miteinander steht ein gemeinschaftlicher Pool zur Verfügung.
Der Baubeginn ist für Oktober 2025 geplant, die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Sommer 2027. Das Gebäude wird nach dem energieeffizienten Klimahaus Standard "A" errichtet, der höchste Umwelt- und Energieeffizienz garantiert und die Betriebskosten minimiert.
Diese exklusive Immobilie verbindet modernes Design, nachhaltiges Bauen und eine traumhafte Lage – eine einzigartige Gelegenheit für anspruchsvolle Käufer, die das Leben am See genießen möchten.
Diese exklusive Wohnanlage befindet sich in Bardolino.
Die Gemeinde liegt an der Gardesana und befindet sich in unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt Affi.
Bardolino liegt 30 Kilometer von Verona entfernt.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.