3-Zimmerwohnung in sehr ruhiger Wohngegend

62 m²

3

2

1

450.000 €
Bruneck - Stegen
5260
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Hochparterre
Überlassung:
Kauf
Kaufpreis:
450.000 €
Wohnung für Ansässige:
Nein
Etage:
0
Ausrichtung:
W
Aufzug:
Ja
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
62 m²
Verkaufsfläche:
ca. 90 m²
Balkon-/ Terrassenfläche:
28 m²
Gartenfläche:
103 m²
Kellerfläche:
7 m²
Zimmer:
3
Schlafzimmer:
2
Badezimmer:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
1999
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Fernwärme
Energieklasse:
D
Beschreibung
Die Immobilie verfügt über einen eigenen Keller sowie eine Garage, die im Kaufpreis inbegriffen sind und für zusätzlichen Komfort und Stauraum sorgen.
Ein seltenes Angebot in einer der gefragtesten Lagen von Bruneck – ruhig, zentral und rundum lebenswert.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.