2-Zimmerwohnung mit Garten (C)
38 m²
2
1
1
420.000 €
Toblach - Neu-Toblach
5151
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Erdgeschosswohnung
Überlassung:
Kauf
Kaufpreis:
420.000 €
Wohnung für Ansässige:
Nein
Etage:
0
Aufzug:
Ja
Möblierung:
unmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
38 m²
Verkaufsfläche:
ca. 87 m²
Balkon-/ Terrassenfläche:
48 m²
Gartenfläche:
140 m²
Kellerfläche:
7 m²
Zimmer:
2
Schlafzimmer:
1
Badezimmer:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
2025
Objektzustand:
Erstbezug
Energiequelle:
Fernwärme
Heizungsart:
Bodenheizung
Energieklasse:
A+
Beschreibung
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines Neubauprojekts und besteht aus einem Eingangsbereich, einem Wohnzimmer mit Kochnische, einem Schlafzimmer und einer großzügigen Terrasse mit Garten. Ein Kellerraum bietet zusätzlichen Stauraum. Garagen können zu einem Aufpreis von 35.000€ + MwSt. dazugekauft werden.
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, diese bezaubernde Erdgeschosswohnung zu Ihrem Eigenheim zu machen. Sie erwerben nicht nur ein erstklassiges Objekt, sondern auch ein Stück Lebensqualität im malerischen Toblach.
Die Wohnung ist frei, nicht konventioniert, und kann somit auch als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt werden.
Die Gemeinde Toblach liegt im Hochpustertal in Südtirol. Das “Tor zu den Dolomiten” grenzt an die Naturparks Drei Zinnen in den Sextner Dolomiten und Fanes-Sennes-Prags und birgt mit dem Toblacher See und dem Dürrensee zwei bedeutende Wasserspiegel. Zur Gemeinde Toblach gehört nicht nur Alt- und Neu-Toblach, sondern auch die Ortschaften Aufkirchen, Wahlen und das Silvestertal.
Zu den Sehenswürdigkeiten gehören die sagenumwobenen Herbstenburg sowie die 5 Passionskapellen entlang der Maximilianstraße, die dem ältesten Kreuzweg Tirols zugehörig sind. Ein Ausflug entlang der stillgelegten Bahntrasse ins Höhlensteintal, ein Spaziergang am Naturlehrpfad Toblacher See oder eine Tour über den Höhenweg zeigen Ihnen Toblach von seiner schönsten Seite.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.











