Geschäft am Graben zu vermieten

47 m²

2

1

Preis auf Anfrage
Bruneck - Zentrum
4657
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Geschäftslokal
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
Preis auf Anfrage
Etage:
0
Aufzug:
Ja
Möblierung:
unmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettofläche:
47 m²
Verkaufsfläche:
71 m²
Kellerfläche:
58 m²
Zimmer:
1
WC's:
2
Zustand & Energieeffizienz:
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Fernwärme
Heizungsart:
Energieklasse:
F
Beschreibung
Dieses Geschäftslokal befindet sich am stark frequentierten Graben von Bruneck und verfügt über eine Erdgeschossfläche von 47m². Über eine interne Treppe ist das Kellergeschoss mit zwei Räumen, welche ebenso als Geschäft verwendet werden können, und zwei WCs erreichbar.
Es besteht die Möglichkeit einen Garagenstellplatz um 100€ / Monat anzumieten.
Das Geschäft ist derzeit noch an eine Metzgerei vermietet und ist ab März 2024 verfügbar.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.