Geschäft am Graben zu vermieten

47 m² 

1

Preis auf Anfrage 

Bruneck - Zentrum

4657

Eckdaten

Allgemeine Informationen:

Objektart:

Geschäftslokal

Überlassung:

Miete

Kaltmiete:

Preis auf Anfrage

Etage:

0

Aufzug:

Ja

Möblierung:

unmöbliert

Fläche & Ausstattung:

Nettofläche:

47 m²

Verkaufsfläche:

71 m²

Kellerfläche:

58 m²

Zimmer:

1

WC's:

2

Zustand & Energieeffizienz:

Objektzustand:

gebraucht

Energiequelle:

Fernwärme

Heizungsart:

Energieklasse:

F

Beschreibung

Geschäftslokal am Graben zu vermieten.

Dieses Geschäftslokal befindet sich am stark frequentierten Graben von Bruneck und verfügt über eine Erdgeschossfläche von 48 m².
Über eine interne Treppe ist das Untergeschoß (ca. 60 m²) mit zwei Räumen, welche ebenso als Geschäft verwendet werden können, und zwei WCs erreichbar.

Es besteht die Möglichkeit einen Garagenstellplatz anzumieten.

Grundriss

Information

Steuern

Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:

Kauf von Privatperson:

Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.

  • Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:

Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:

  • Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).

Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.

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