Kleinwohnung mit getrennter Küche in zentraler Lage

Wohnfläche

43 m² 

Zimmer

Schlafzimmer

Badezimmer

700 €

700 € 

Bruneck - Zentrum

4425

Eckdaten

Allgemeine Informationen:

Objektart:

Wohnung

Objekttyp:

Etagenwohnung

Überlassung:

Miete

Kaltmiete:

700 €

Wohnung für Ansässige:

Nein

Etage:

1

Aufzug:

Möblierung:

teilmöbliert

Fläche & Ausstattung:

Nettowohnfläche:

43 m²

Verkaufsfläche:

0.00

Zimmer:

2

Schlafzimmer:

1

Badezimmer:

1

Zustand & Energieeffizienz:

Objektzustand:

gebraucht

Energiequelle:

Fernwärme

Beschreibung

Kleine, gemütliche Wohnung in zentrumsnaher Lage in Bruneck zu vermieten.

Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und besteht aus einem Gang, einem Wohn-Schlafraum, einer getrennten Küche, einem Bad und einem Balkon.

Auch ein Keller gehört zur Immobilie.

Die Wohnung ist teilmöbliert und sofort verfügbar.

Grundriss

Information

Steuern

Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:

Kauf von Privatperson:

Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.

  • Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:

Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:

  • Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).

Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.

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