5-Zimmerwohnung in optimaler Lage in Bruneck zu vermieten
122 m²
5
4
2
1.400 €
Bruneck - Zentrum
4701
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Dachgeschosswohnung
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
1.400 €
Wohnung für Ansässige:
Nein
Etage:
3
Aufzug:
Nein
Möblierung:
teilmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
122 m²
Balkon-/ Terrassenfläche:
17 m²
Gartenfläche:
26 m²
Kellerfläche:
11 m²
Zimmer:
5
Schlafzimmer:
4
Badezimmer:
2
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
1973
Objekt saniert:
2012
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Fernwärme
Heizungsart:
Heizkörper
Energieklasse:
Beschreibung
Die Wohnung besteht aus einer Küche, einem Wohnzimmer, vier Schlafzimmer, zwei Bäder, einem Abstellraum und zwei Balkone.
Zur Wohnung gehört auch noch eine Garage.
Die Wohnung befindet sich in ruhiger und zentraler Lage in Bruneck.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.