Geschäft in der Bruneckner Stadtgasse zu vermieten

33 m²

1

1

Preis auf Anfrage
Bruneck - Zentrum
4655
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Geschäftslokal
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
Preis auf Anfrage
Etage:
0
Aufzug:
Möblierung:
unmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettofläche:
33 m²
Verkaufsfläche:
41 m²
Zimmer:
1
WC's:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Strom
Heizungsart:
Energieklasse:
G
Beschreibung
Dieses Geschäft hat eine Nettofläche von knapp 30 m² und verfügt über ein eigenes WC. Es befindet sich in der Stadtgasse beim Rienztor, in bester Einkaufslage von Bruneck. Die Frequenz an Laufkundschaft ist in dieser Fußgängerzone absolut gewährleistet und es ist die ideale Location um neue Geschäftsideen auf kleinem Raum zu realisieren.
Das Geschäft ist ab 01.02.2024 verfügbar.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.