2-Zimmerwohnung mit Balkon im Stadtzentrum

42 m²

2

1

1

760,- €
Bozen - Stadtzentrum
4619
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Etagenwohnung
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
760,- €
Konventioniert:
Nein
Etage:
6
Aufzug:
Ja
Möblierung:
unmöbliert
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
42 m²
Balkon-/ Terrassenfläche:
4 m²
Kellerfläche:
3 m²
Zimmer:
2
Schlafzimmer:
1
Badezimmer:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
1950
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Gas
Heizungsart:
Energieklasse:
G
Beschreibung
Die Wohnung wird mit Küche vermietet.
Des weiteren gehört zur Wohnung ein Keller im Untergeschoss.
Verfügbar ab 01.April 2023.
Diese 2-Zimmerwohnung befindet sich im Stadtzentrum von Bozen nur wenige Meter vom Waltherplatz entfernt.
In unmittelbarer Nähe finden Sie so gut wie alles: verschiedene Supermärkte , eine Apotheke, eine Bank, Cafes, Büros, Arztpraxen, Geschäfte und vieles mehr.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.