Großes Magazin in der Industriezone

325 m²

0.00

1

1.200,- €
Bozen - Haslach
4583
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Hallen / Lager / Produktion
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
1.200,- €
Etage:
0
Aufzug:
Ja
Fläche & Ausstattung:
Nettofläche:
325 m²
Verkaufsfläche:
365 m²
Zimmer:
1
WC's:
0.00
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
2002
Objektzustand:
gebraucht
Energiequelle:
Gas
Heizungsart:
Energieklasse:
E
Beschreibung
Katasterkategorie: D/8.
Diese Etage könnte als Lager genutzt werden.
Zugang über die Garagenrampe mit großer Faltschiebetür.
Ein Stellplatz in der Garage kann separat dazugemietet werden.
Das Magazin befindet sich in der Vincenzo Lanciastraße.
Die Lage des Gebäudes, in welchem sich das Geschäft befindet, kann als sehr gut betrachtet werden.
Die Immobilie liegt strategisch günstig in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums und der Autobahn.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.
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