Bar im Stadtzentrum zu verpachten
ca. 82 m²
2
Preis auf Anfrage
Bozen - Stadtzentrum
4555
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Gastgewerbe
Überlassung:
Pacht
Pacht:
Preis auf Anfrage
Etage:
0
Aufzug:
Möblierung:
vollmöbliert
vermietet:
0
Fläche & Ausstattung:
Nettofläche:
82 m²
Verkaufsfläche:
102 m²
WC's:
2
Zustand & Energieeffizienz:
Energiequelle:
Heizungsart:
Zentralheizung
Energieklasse:
F
Beschreibung
Im Erdgeschoss befindet sich der Tresen, mehrere Sitzplätze, die Küche, ein Abstellraum und zwei WC's.
Vor dem Lokal befinden sich ebenfalls Stehtische.
Im Untergeschoss befindet sich ein großer Keller.
Die Bar wird mit der gesamten Einrichtung übergeben.
Es gibt eine Abzugs Haube und einen Rauchabzug , die Küche ist zugelassen um warme Gerichte zu kochen.
Ablöse: Zu definieren.
Katasterkategorie: C/1.
Hohe Kundenfrequenz.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.
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