Neue 3-Zimmerwohnung mit Terrasse und Garten
ca. 92 m²
3
2
1
1.950,- €
Bozen - Gries
4549
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Wohnung
Objekttyp:
Dachgeschosswohnung
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
1.950,- €
Konventioniert:
Nein
Etage:
2
Aufzug:
Nein
Möblierung:
teilmöbliert
vermietet:
0
Fläche & Ausstattung:
Nettowohnfläche:
ca. 92 m²
Balkon-/Terrassenfläche:
ca. 47 m²
Gartenfläche:
ca. 104 m²
Zimmer:
3
Schlafzimmer:
2
Badezimmer:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
2022
Objektzustand:
Erstbezug
Energiequelle:
Wärmepumpe
Heizungsart:
Bodenheizung
Energieklasse:
G
Beschreibung
Das Apartment wird mit Küche übergeben.
Zudem kann zusätzlich eine Garage in unmittelbarer Nähe dazu gemietet werden.
Verfügbar ab 01. September 2022.
Die 3-Zimmerwohnung befindet sich im beliebten Stadtteil Gries-Quirein im Rafensteiner Weg.
Das Stadtzentrum ist leicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto zu erreichen.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.