Möbliertes Büro im Zentrum von Bruneck
ca. 48 m²
1
3
1.000,- €
Bruneck - Zentrum
4546
Eckdaten
Allgemeine Informationen:
Objektart:
Büro / Praxis
Überlassung:
Miete
Kaltmiete:
1.000,- €
Etage:
3
Aufzug:
Ja
Möblierung:
vollmöbliert
vermietet:
0
Fläche & Ausstattung:
Nettofläche:
48 m²
Zimmer:
3
Balkon-/Terrassenfläche:
ca. 12 m²
WC's:
1
Zustand & Energieeffizienz:
Baujahr:
2005
Objektzustand:
neuwertig
Energiequelle:
Fernwärme
Heizungsart:
Heizkörper
Energieklasse:
D
Beschreibung
Dieses Büro befindet sich im 3. OG eines neuwertigen Bürohauses mit Aufzug und besteht aus: Eingangsbereich mit Garderobe, Empfangsbüro, zwei getrennten Büros, einem Bad und einem Balkon. Zum Büro gehört ein Parkplatz im Freien.
Das Büro ist vollwertig möbliert und sofort verfügbar.
Das Büro befindet sich im Stadtzentrum von Bruneck und ist sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden sehr gut erreichbar.
Information
Steuern
Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:
Kauf von Privatperson:
Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.
- Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
- Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:
Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:
- Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
- Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.