Büro-/Geschäftslokal im Dorfzentrum

138 m² 

1

1.000,- € 

Mühlbach - Dorfzentrum

4544

Eckdaten

Allgemeine Informationen:

Objektart:

Geschäftslokal

Überlassung:

Miete

Kaltmiete:

1.000,- €

Etage:

0

Aufzug:

Nein

Fläche & Ausstattung:

Nettofläche:

138 m²

Verkaufsfläche:

175 m²

WC's:

1

Zustand & Energieeffizienz:

Objektzustand:

gebraucht

Energiequelle:

Gas

Heizungsart:

Heizkörper

Energieklasse:

C

Beschreibung

Büro-/Geschäftslokal mit großzügigem Magazin mitten im Dorfzentrum zu verkaufen!

Diese Gewerbefläche hat eine Nettofläche von ca. 138m², befindet sich im Erdgeschoss und besteht aus einem großzügigen Raum, einem größeren Büro, einem Technikraum, einem Depot und einem WC. Das Bürolokal verfügt auch über ein Magazin, mit einer Nettofläche von 29 m².

Die Immobilie befindet sich in sehr guter Lage, direkt an der Hauptstraße von Mühlbach.

Grundriss

Standort

Information

Steuern

Die anfallenden Steuern beim Kauf einer Immobilie trägt immer der Käufer. Es wird unterschieden:

Kauf von Privatperson:

Wird die Immobilie von einer Privatperson verkauft oder unterliegt der Verkauf nicht der MwSt., fällt eine Registersteuer an, welche auf den Katasterertrag zu berechnen ist.

  • Erstwohnung: 2% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 9% Registersteuer zzgl. fixe Hypothekargebühr (€ 50,00) und fixe Katastergebühr (€ 50,00).
Kauf von Unternehmen:

Wird die Immobilie von einem Bau- oder Handelsunternehmen verkauft welches die Liegenschaft gebaut oder saniert hat, fällt eine MwSt. an welche auf den Kaufpreis zu berechnen ist:

  • Erstwohnung: 4% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Nicht-Erstwohnung: 10% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).
  • Luxuswohnung: 22% MwSt. zzgl. fixe Registersteuer (€200,00), fixe Hypothekargebühr (€ 200,00) und fixe Katastergebühr (€ 200,00).

Zusätzlich zu den Steuern fallen Notarspesen für die Beurkundung des notariellen Kaufvorvertrages oder Kaufvertrages an. Diese variieren ja nach Preis der zu übertragenden Liegenschaft und hängen davon ab, ob der Vertrag ein- oder zweisprachig abgefasst wird.

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